Soforthilfe

Orientierungshilfe für Hinterbliebene

So schwer der Abschied eines nahestehenden Menschen auch fällt, so müssen in der Zeit danach einige Formalitäten geregelt und Fristen eingehalten werden. Die folgende Liste gibt Dir einen Überblick, welche Schritte notwendig sind:

Die ersten Momente nach dem Tod

Totenschein

Falls ein Mensch außerhalb eines Krankenhauses, oder Pflegeheim gestorben ist, muss der Hausarzt, oder medizinische Notdienst den Totenschein ausstellen. Wenn der Hausarzt nicht kontaktiert werden kann, wähle den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Personalausweis

und gegebenenfalls Verfügungen zu Organspende, Willenserklärung und/oder Vertrag über gewünschte Bestattung der verstorbenen Person bereithalten

Engste Angehörige

verständigen und das weitere Vorgehen besprechen. Bei einem natürlichen Tod besteht in der Regel die Möglichkeit, dass Angehörige und Freunde von der verstorbenen Person Abschied nehmen können. Ob das gewünscht ist, sollte hier beachtet und mit den nahen Angehörigen besprochen werden.

Halte folgende Dokumente bereit

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Totenschein
  • Krankenkassenkarte des Verstorbenen

Je nach Familienstand des Verstorben werden weitere Dokumente benötigt.

  • Für Verheiratete:
    • Heiratsurkunde/Familienbuch
  • Für Verwitwete:
    • Heiratsurkunde/Familienbuch
    • Sterbeurkunde des Partners
  • Für Geschiedene:
    • Heiratsurkunde/Familienbuch
    • Scheidungsurteil

Im Verlauf der ersten zwei Tage

Bestattungsinstitut wählen

Bestatter sind meist 24/7, auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar. Je nach Wunsch der Bestattung ist es zu empfehlen sich, mehrere Angebote einzuholen, da sich die Preise erheblich unterscheiden.

Überführung des Verstorbenen veranlassen

Je nach Bundesland muss der Leichnam innerhalb 24 bis 48 Stunden vom Krankenhaus, Pflegeheim, oder dem Sterbeort zur Leichenhalle auf den Friedhof, beim Bestatter, oder zum Krematorium überführt werden. In den meisten Fällen übernimmt die Organisation das Bestattungsinstitut.

Aufgaben des Bestatters festlegen

Die Bestattungsinstitute bieten im Normalfall ein umfangreiches Angebot der Unterstützung an. So kann neben der Planung der Trauerfeier beispielsweise die Abmeldung beim Standesamt, oder die Beantragung der Sterbeurkunde beauftragt werden. Hier ist empfohlen sich im Vorfeld genügend Original-Sterbeurkunden ausstellen zu lassen. Einige Behörden akzeptieren kein Duplikat.

Fristen, falls der Bestatter folgende Aufgaben nicht übernimmt:

Tod bei Standesamt anzeigen

Frist von 3 Tagen beachten. Im Regelfall übernimmt das der Bestatter, das Krankenhaus, oder Pflegeheim.

Sterbeurkunde beantragen

Wird sowohl für die Bestattung, als auch zum Kündigen von Verträgen und die Kontobevollmächtigung benötigt.

Bestattungsart entscheiden

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an möglichen Bestattungsformen. Maßgeblich ist, den Wunsch des Verstorbenen zu respektieren.

Versicherungen informieren

In folgenden Bereichen gilt eine Informationspflicht von 2 Tagen einzuhalten:

  • Gesetzliche oder private Krankenversicherung (die Krankenkassenkarte muss hierbei abgegeben werden)
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebens- oder Sterbeversicherung

Arbeitgeber informieren

Sofern der verstorbene Mensch erwerbstätig war.

Wohnung und Tiere versorgen

Falls der Verstorbene allein gelebt hat.

Erledigungen bis zur Beisetzung

Planung Trauerfeier

  • Termin und Ablauf der Trauerfeier mit Geistlichem oder privaten Trauerredner abstimmen und Gespräch führen, wie der Verstorbene gewürdigt werden soll
  • Gaststätte für Abschiedsschmaus buchen
  • Blumenarrangement beim Floristen bestellen
  • Liste aller zu benachrichtigenden Personen erstellen
  • Trauerkarten und -anzeigen erstellen und versenden
  • Sonderurlaub für Beisetzung beantragen

Nachlass sichten

Um die Finanzierung der Bestattung klären zu können, ist es sinnvoll, zeitnah den Nachlass des Verstorbenen zu sichten. Üblicherweise geben die Konten einen ersten Einblick.

Testament (Amtsgericht), ggf. Erbschein beantragen

Info: Wenn die verstorbene Person ein Testament verfasst und bei Gericht hinterlegt hat, informiert das Nachlassgericht die Erben darüber. Ab diesem Zeitpunkt startet die 6-wöchige Frist, um die Erbschaft ggf. auszuschlagen. Ist kein Testament hinterlegt, erfolgt keine Benachrichtigung über Nachlassangelegenheiten und die Erben müssen selbstständig die Ausschlagung binnen der 6-wöchigen Frist veranlassen.

Nach der Beerdigung

Hinterbliebenenrente beantragen

Hinterbliebenenrente wird bei der Rentenkasse beantragt.

Verträge kündigen

  • Daueraufträge stoppen
  • Bank- und Kreditkarten sperren
  • Ratenzahlungen klären
  • Bankschließfach kündigen
  • Versicherungen prüfen/umschreiben/kündigen
  • Mietverträge prüfen/umschreiben/kündigen
  • Leasingverträge prüfen/umschreiben/kündigen
  • Vereinsmitgliedschaften kündigen
  • Zeitungsabonnements kündigen
  • Rundfunk-, TV-Gebühren, Internet- und Telefonanschluss prüfen/umschreiben/kündigen
  • Gas-, Wasser-, Stromanschluss prüfen/umschreiben/kündigen
  • Dauerlose, Lotterien prüfen/übertragen/kündigen
  • Eventuell gebuchte Reisen stornieren

Ämter benachrichtigen (Allgemeine Auswahl)

  • Agentur für Arbeit (bei Bezug von ALG I)
  • Jobcenter (bei ALG II oder Bezug von Sozialgeld)
  • Amt für Soziales (bei Bezug von Sozialhilfe)
  • Wohngeldstelle (bei Bezug von Wohngeld)
  • Unfallversicherungsträger (falls der Verstorbene Rente, Witwen- oder Waisenrente bezogen hat)
  • Pflegekasse (bei Bezug von Pflegegeld)
  • Familienkasse (bei Bezug von Kindergeld)
  • BAföG-Amt (bei Bezug von BAföG)
  • KFZ-Zulassungsbehörde (falls der verstorbene Fahrzeughalter war)

Wohnung räumen

Wohnraum muss ggf. gekündigt und renoviert werden. Erbstücke sollten mit übrigen Erben abgestimmt werden (Möbel, Bilder, Schmuck, Plattensammlung etc.)

Danksagungen versenden

Üblich ist, sich einige Wochen nach der Beisetzung für die Beileidsbekundungen zu bedanken. Ob per Karte, Brief oder Zeitungsinserat ist Geschmackssache.